Mit Wirkung diesen Schuljahres gilt eine neue Verordnung (Nr. 7/2007, S.176 ff.) auf Schulgelderstattung. Hierzu gelten neue Formulare. Diese sind auf der Hompage der Schkola verfügbar. Gleichzeitig finden Sie hier auch die Richtlinie und Hinweise zum Verfahren.
Schulgelderstattung erfolgt aus sozialem Grund, wenn:
1. Der Erhalt von Sozialhilfe zum Lebensunterhalt oder von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch einen Elternteil vorliegt.In diesem Fall Einreichung eines formlosen Antrages und der Kopie des Be-scheides des Amtes.
2. Die Erzielung eines monatlichen Einkommens durch die Eltern, das unter der Einkommensgrenze gemäß des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) - Sozialhilfe - vorliegt3. Das Vorliegen eines mit Nummer 1 oder 2 vergleichbaren Falles, aufgrund dessen der Schüler und seine Eltern nicht in der Lage sind, das in Absatz 1 genannte Schulgeld ganz oder teilweise aufzubringen.Für 2. und 3. erfolgt eine formloser Antrag und die vollständig ausgefüllten Ermittlungstabellen mit den entsprechenden Nachweisen.
Die Antragsteller reichen zum Beginn des Schuljahres (15.09 für das laufende Schuljahr), bzw. bei Bekannt werden des An-spruchs auf Schulgelderstattung den Antrag im Schulbüro der Schkola Oberland, in der Schulstraße 13; 02730 Ebersbach bei Frau Waltraud Merschel
Kontakt:
Tel: 03586/390284
Mail:
waltraudmerschel@schkola.deein.
Rückwirkende Anträge können nicht berücksichtigt werden!! Die Schkola gGmbH sammelt diese Anträge und reicht sie zur Prüfung jeweils für das 1. und 2. Schulhalbjahr bei der SBA Bautzen ein. Der abschließende Bescheid wird dem Antragsteller mitgeteilt. Ergeben sich während des Erstattungszeitraumes Änderungen bei den Einkommensverhälnissen oder den familiären Verhältnissen sind diese unverzüglich der Schkola mitzuteilen.
Liegen der Schkola gGmbH keine gültigen Anträge vor setzt die Schulgeldzahlung automatisch wieder ein.
Ute Wunderlich – Geschäftsführerin –