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Neuregelung für die Erstattung von Fahrtkosten für Eltern der Schkola – Grundschulen


Hintergrund/ Ausgangslage/ Situationsbeschreibung:

Im Jahr 2002 hat die Schkola mit dem Landratsamt eine Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung geschlossen. Hintergrund waren die Kürzungen des Landkreises bei der Schülerbeförderung für Freie Schulen.
In den geltenden Verträgen zwischen dem LRA und der Schkola bekommt der Schulträger für jeden Schüler der Schkola (Grundschulen) die Kosten vom LRA erstattet, die anfallen würden, wenn das Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die nächstgelegene Schule transportiert werden müsste. Diese Einnahmen und die Elternbeiträge (derzeit 60 Euro) reichen in keinem Fall um den Transport mit den Kleinbussen für die Kinder der Schkola Hartau zu organisieren.

Bisherige Verfahrensweise bei der Erstattung von Fahrtkosten an Eltern, die die Fahrdienstleistung nicht in Anspruch nehmen:

Bisher konnten alle Eltern, die Aufwendungen für Fahrten hatten und für die wir auch einen Zuschuss nach der oben beschriebenen Regelung erhielten, auf Antrag mit Fristensetzung diesen Zuschuss erstattet bekommen. Die Eltern haben das sehr unterschiedlich genutzt oder manchmal auch ausgenutzt. Diese Regelung ist insofern nicht mehr zeitgemäß und ungerecht, da Eltern, die zum Beispiel enorme Aufwendungen haben keine Zuschüsse erhielten, da sie nah zur nächstgelegenen staatlichen Schulen wohnen. Zum Beispiel: Ein Kind aus Hirschfelde fährt jeden Tag nach Ostritz, erhält aber keinen Zuschuss, da die nächstgelegene staatliche Schule in Hirschfelde ist und somit die Schkola keinen Zuschuss vom LRA bekommt. Vergleichbare Fälle gibt es auch im Oberland.

Neue Regelungen ab diesem Schuljahr

Durch eine Neuregelung wollen wir erreichen, dass eine gerechtere Verteilung erfolgt. Grundsätzlich können Zuwendungen nur dann ausgezahlt werden, wenn die Haushaltslage dies zulässt. Die Höhe richtet sich nach den Gesamteinnahmen aller Grundschulen und den kalkulieren Kosten für den Transport in Hartau (und für die Schkola Jonsdorf). Überschüssige Beträge gehen in einen Gesamtpool aus dem dann die Fahrtkostenzuschüsse ausbezahlt werden können. Zuschüsse werden nur auf Antrag ausgezahlt. Es besteht kein Anspruch.
Dabei gelten zwei Kriterien.

Antragsvoraussetzungen:

1. Soziale Komponente: Hier entscheiden wir auf der Grundlage der vorliegenden Anträge für die Schulgelderstattungen nach den Bundessozialhilfegesetz.
2. Tatsächlichen Kosten für den Eigentransport.

Die Eltern weisen gegenüber der Schkola die tatsächlichen Kosten nach. Entsprechende Formblätter werden noch im Internet zur Verfügung gestellt. Anträge für das laufende Jahr können bis 15. Februar für das 1. Schulhalbjahr und bis 15. August für das 2. Schulhalbjahr in den Schulbüros abgegeben werden. Die Fristen sind unbedingt einzuhalten. Anträge die später eingehen werden nicht berücksichtigt.

Die Anträge sind im Schulbüro in Ebersbach bei Waltraud Merschel einzureichen (oder über die jeweiligen Schulbüros).
Kontakt:

Tel.: 03586/ 390284
Mail: waltraudmerschel@schkola.de


 
 
24.02.2008

Erstattung von Fahrtkosten (Grundschulen) durch das Landratsamt laut Satzung

Eltern, die öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur bzw. von der Schkola nutzen haben die Möglichkeit zur Beantragung beim Landratsamt.

Mehr Informationen hier -->
 
 
26.02.2008

Die neue Satzung zur Schülerbeförderung ab Schuljahr 2009/ 2010

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