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Spendenbarometer Ausbau Alter Kretscham


...neugierig, wie viel noch offen ist oder was wir schon geschafft haben, dann schauen Sie nach!

 
 
 
19.12.2008

1. Aktion: Kuchenfuhre am 25.04.2008 mit einer Einnahme von 329,00€!
 

Spendenaktion Ausbau Alter Kretscham

Wir brauchen 40.000€ für den Ausbau des Alten Kretscham als Lern- und Lebensstätte der Schüler der Schkola Hartau. Der Förderverein hat es sich als Aufgabe gestellt, 20.000€ zusammen zu bekommen und ruft alle auf, auch nur den kleinsten Beitrag für die Schüler zu leisten. Aus 1,00€ werden dann 2,00€, denn wenn wir es schaffen 20.000€ als Spenden einzuwerben, müssen wir das Darlehen von 20.000€ nicht zurückzahlen.
Jeder Spender erhält einen Platz an der Spendentafel im Kretscham. Wir danken schon jetzt für die Hilfe und Unterstützung!!!

Spendenkonto

Grenzenlos e.V.
Volksbank Löbau-Zittau eG
BLZ 855 901 00
Konto-Nr: 4515776600
 
28.04.2008

 

Unser Rabenhorst

Zu Beginn des Schuljahres konnte der Rabenhorst mit den geplanten Balancierstangen,
vom Verein Oberlausitzer Holzgestaltung e.V., erweitert werden!
Unsere Kinder finden es Klasse!
 

 

Kretscham braucht Farbe und viele fleißige Helfer

Information zum Sozialfond

Liebe Eltern,
der Förderverein Grenzenlos e.V. der Schkola Hartau, möchte die Familien unterstützen, deren Kinder unsere Schule besuchen.
Damit durch die erforderlichen Schulausgaben, z. B. Exkursionen, Projekte, keine finanziellen Probleme in den Familien entstehen, hat der Förderverein einen Sozialfond eingerichtet.
Falls Sie diesen in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie, bis spätestens zum Jahresende, einen formlosen, schriftlichen Antrag an den Grenzenlos e.V. zu stellen. Um Rückfragen zu vermeiden, erläutern Sie bitte kurz den Antragsgrund. Schicken Sie den Antrag an die Schkola Hartau, oder geben Sie ihn einfach Ihrem Kind in die Schule mit.
Wir als Förderverein bemühen uns um eine gerechte Verteilung der uns zur Verfügung stehenden Mittel.

Ihr Förderverein

Unser Vorstand


Katrin Heidrich /Schriftführein, Anett Böhme /Vorsitzende, Anja Flössel /Kassenwart, Annett Holz /Vertreterin der Schkola, Katrin Zimmermann / Stellvertreterin
(v.l.n.r.)
 
 

„Grenzenlos“ wieder in Aktion

Der sich im November 2005 neu konstituierte Förderverein der Schkola Hartau ist aktiv am Wirken. 1999 wurde er damals gegründet von Lehrern der Schule und Jugendlichen im Ort. Verschiedene Projekte wurden durchgeführt. Durch das Wegfallen von Projekten, dem Wegzug der Jugendlichen und anderen Gründen wurden die Aktivitäten immer geringer.
 
Durch das engagierte Handeln der Fördervereine in Ostritz und Ebersbach zündete auch der Motor im „Grenzenlos e.V.“, der nun auch schon 23 Mitglieder hat. Ein neuer Vorstand mit Olaf Bretschneider als zukünftiger Vater der Schkola an der Spitze hat sich grundlegende Nah- und Fernziele gesetzt. Zum einen ist dies die finanzielle Unterstützung der Eltern beim Transport zur Schule. Das heißt auf Sponsorensuche gehen und Mitglieder werben. Neben einer aktiven Mitgliedschaft im Förderverein besteht auch die Möglichkeit passiv Förderer der Schkola Hartau zu sein und mit einem regelmäßigen Jahresbeitrag zu helfen. Als kurzfristige Aufgaben sieht der Grenzenlos e.V. die Unterstützung der „Kennenlerntage“ für die zukünftigen Erstklässler, die Organisation einer Verkaufsaktion im Frühjahr und die Planung und Gestaltung der Schuleingangsfeier. Als große neue Aufgabe steht die Organisation und inhaltliche Unterstützung der Ganztagsgestaltung an. Dazu wurde in der Mitgliederversammlung am 17.01.2006 eine Steuerungsgruppe ins Leben gerufen.
Viele Hände versetzen Wände! Wollen Sie die Arbeit an der Schkola Hartau unterstützen, werden sie aktives oder passives Mitglied. Alles zählt und hilft die pädagogische Arbeit an der Schule voranzubringen und damit Gutes für die Kinder zu tun. Über das Internet oder die Schule ist eine Anmeldung möglich.
Ansprechpartner sind Olaf Bretschneider (035873) 3 64 85 oder Hanka Bauer (03583) 51 64 58.
Ute Wunderlich für den Grenzenlos e.V.
 

Aufnahmeantrag für den Förderverein

Hiermit bitte ich um Mitgliedschaft im Förderverein für die Schkola Hartau, dem Grenzenlos e.V. .
 
 
 
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(* Pflichtangabe)

Satzung des Grenzenlos e.V.

1. Der Verein führt den Namen „Grenzenlos e.V.“. Er ist Schulförderverein der Schkola Hartau. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
2. Sitz des Vereins ist Zittau OT Hartau, Untere Dorfstraße 7, 02763 Zittau.

§ 2 Zweck

1. Der Verein fördert die deutsch-tschechisch-polnische Zusammenarbeit in der Euroregion Neiße.
2. Zweck des Vereins ist weiterhin die Förderung der Bildung, Erziehung und Begegnung.
3. Der Verein kann weitere Aufgaben im Sinne von § 3 übernehmen und im Rahmen der Vorschriften der Abgabeordnung über die Gemeinnützigkeit arbeiten.
4. Der Verein begleitet die pädagogische Arbeit der Schkola Hartau und unterstützt sie finanziell.
 
§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Grenzenlos e.V.“. Er ist Schulförderverein der Schkola Hartau. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
2. Sitz des Vereins ist Zittau OT Hartau, Untere Dorfstraße 7, 02763 Zittau.

§ 2 Zweck

1. Der Verein fördert die deutsch-tschechisch-polnische Zusammenarbeit in der Euroregion Neiße.
2. Zweck des Vereins ist weiterhin die Förderung der Bildung, Erziehung und Begegnung.
3. Der Verein kann weitere Aufgaben im Sinne von § 3 übernehmen und im Rahmen der Vorschriften der Abgabeordnung über die Gemeinnützigkeit arbeiten.
4. Der Verein begleitet die pädagogische Arbeit der Schkola Hartau und unterstützt sie finanziell.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
4. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Gewinnanteile oder irgendwelche sonstigen Zuwendungen mit Ausnahme von Aufwandsersatz aus Mitteln des Vereins.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft/Mitgliederversammlung

1. Mitglied kann jede natürliche Person und juristische Person werden.
2. Zur Aufnahme in den Verein muss ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand erfolgen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung stimmt der Aufnahme neuer Mitglieder in der nächsten Mitgliederversammlung zu.
3. Die Mitgliedschaft im Verein endet
- durch Tod
- durch schriftliche Austrittserklärung
- durch Ausschluss
4. Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen.
5. Ein Mitglied, dass im erheblichen Maße gegen die Vereinsinteressen verstößt, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages, trotz einmaliger Mahnung oder wiederholt unentschuldigtem Fernbleiben von der Mitgliederversammlung, kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
6. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wenn es durch die Satzung nicht anders bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit ist ein Beschluss angenommen. Beschlüsse müssen beurkundet werden.
7. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung jährlich neu.
8. Arbeitnehmer/innen des Vereins können nicht Mitglied des Vereins sein.

§ 6 Organe

Die Organe des Vereins sind
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
3. Die Revisionskommission

§ 7 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus maximal 5 Mitgliedern, mindestens aber aus 2 Mitgliedern (dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter).
2. Der Vorstand wird jeweils für zwei Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt.
3. Die Vorstandsmitglieder haben Einzelvertretungsbefugnisse.
4. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im Voraus, mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Darüber hinaus hat der Vorstand unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
5. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte. Hierfür kann er einen Geschäftsführer bestellen. Der Vorstand erstellt eine Geschäftsordnung, in der die Arbeitsweise des Vorstandes sowie die Kompetenzen und Pflichten des Geschäftsführers geregelt sind. Der Geschäftsführer darf für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.
6. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

§ 8 Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung bestellt den Vorstand.
2. Die Mitgliederversammlung wählt die Revisionskommission.
3. Die Mitgliederversammlung beschließt Satzungsänderungen und die Vereinsauflösung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
4. Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstandes entgegen.
5. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe des Mitgliedsbeitrages.
6. Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht der Revisionskommission entgegen.
7. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes.
8. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Abschluss von Erbbauverträgen, sowie über die Gesamtverschuldung des Vereins über eine Summe von 20.000,- €.

§ 9 Die Revisionskommission

Die Revisionskommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse. Sie bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vermögens

Bei Auflösung des Vereins oder bei Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen durch Beschluss der Mitgliederversammlung dem Feien Schulträgerverein e.V. zu, der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Schkola Hartau zu verwenden hat.

§ 11 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Die vorstehende Satzung wurde am 16.01.2007 beschlossen.
 
19.03.2009
 
Aktuell
21.01.12 Neujahrskonzert des Schkola-Schulverbundes
22.01.12 Kostümrodeln Lückendorf
23.01.12 Jonsdorfer Winterlager
28.01.12 Oberländer Winterlager
09.02.12 trinationaler Eisfasching in Jonsdorf
SPRACHKONFERENZ:
09. - 10. 03. 12 - Hrádek n. N. - Brána trojzemí

Vishwaneedam
Die Schkola hat die Schirmherrschaft für den Aufbau einer Schule in Indien übernommen und unterstützt dies aktiv. Dafür brauchen wir auch Deine Hilfe!!
PAL- PrAxis erLeben
Ein gemeinsames Projekt des Rotaryclub Oberlausitz und der Schkola.
Neue Perspektiven entdecken.
Letzte Aktualisierung:
03. Februar 2012
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